Unsere
Leistungen

Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit steht das Interesse unserer Mandanten.

Carl Heinrich Knoche & Partner unterstützt Sie außergerichtlich und gerichtlich. Erfahren Sie hier Näheres über unsere Leistungen und Ihre Ansprechpartner.

Amtshaftung

Kommunen sehen sich ständig einer Haftung ausgesetzt. Der Vorwurf der Verletzung von Amtspflichten ist schnell erhoben, beispielsweise wenn Kinderbetreuungsplätze nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden oder ein öffentlicher Weg nicht hinreichend sicher ist. Erfolgreiche Rechtsverteidigung setzt die Kenntnis der sehr ausdifferenzierten Rechtsprechung voraus. Sprechen Sie Rechtsanwalt Dr. Carl an.

Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer außergerichtlich und vor Gericht. Unsere Schwerpunkte liegen in der Beratung hinsichtlich der vertraglichen Ausgestaltung, Änderung und Aufhebung von Arbeitsverhältnissen sowie Fragen rund um die Kündigung. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr arbeitsrechtlicher Ansprüche. 

Sprechen Sie Rechtsanwältin Matuszewski an.

Bank- und Kapitalmarktrecht

Wir beraten und vertreten Banken, Sparkassen, Finanzdienstleister, Kapitalanlagegesellschaften und deren Kunden gerichtlich und außergerichtlich. Das gilt für das allgemeine Kreditgeschäft, das Kreditsicherungsrecht, das Recht der Bankentgelte und Zinsen ebenso wie für das Anlage- und Wertpapiergeschäft, das Investmentgeschäft, das Depotgeschäft sowie Leasing- und Factoringverträge. 

Ansprechpartner sind Rechtsanwalt Dr. Heinrich, Rechtsanwalt Dr. Carl und Rechtsanwältin Matuszewski.

Bau- und Architektenrecht  

Bei Ausgestaltung und Abschluss von Bau-, Bauträger- und Architektenverträgen sind Bau- und Architektenrecht oftmals eng miteinander verzahnt. Die baubegleitende Rechtsberatung erfordert somit eine umfassende Kenntnis der Rechte und Pflichten der Bauvertragspartner, die insbesondere aus dem Werkvertragsrecht des BGB, aus der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und aus der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) hervorgehen. 

Schwerpunkte unserer Tätigkeiten auf diesen Rechtsgebieten sind die Beratung und Begleitung größerer Bauprojekte sowie das Haftpflichtrecht der Architekten und Ingenieure. Wir vertreten Bauherren, Architekten und Ingenieure auch gerichtlich in selbstständigen Beweisverfahren, Haftungs- und Honorarprozessen.

In Rechtsanwalt Dr. Kunde und Rechtsanwalt Dr. Heinrich finden Sie die nötige Kompetenz und Sachkenntnis auf diesem Rechtsgebiet.

Ehe- und Familienrecht  

Das Familienrecht regelt den persönlichen Lebensbereich. Es umfasst das Verwandtschafts-, Kindschafts- und Betreuungsrecht sowie insbesondere das Eherecht. Es behandelt Fragen des Unterhalts für Ehegatten und Kinder, des Zugewinnausgleichs, des Versorgungsausgleichs sowie der elterlichen Sorge für Kinder im Falle von Trennung und Scheidung. Aber auch die Inanspruchnahme für den Unterhalt der eigenen Eltern kann Anlass zu rechtlicher Beratung und Vertretung geben. 

Die Tätigkeit der Kanzlei Carl Heinrich Knoche & Partner erstreckt sich auf alle Facetten des Familienrechts, insbesondere auf die außergerichtliche Interessenwahrnehmung einschließlich der Gestaltung von Ehevertrag, Getrenntlebensvereinbarung und Scheidungsvereinbarung und auf die Vertretung im gerichtlichen Verfahren, vor allem in Scheidungsverfahren und Prozessen über Unterhalt und Zugewinnausgleich. Auch Fragen im Zusammenhang mit der Zuwendung und Verteilung von Immobilien und sonstigen Vermögenswerten erfordern eine kompetente Beratung. Eine frühzeitige Inanspruchnahme rechtlicher Beratung kann erfahrungsgemäß häufig eine gerichtliche Auseinandersetzung verhindern  Sprechen Sie bezüglich Ihres Anliegens gerne Rechtsanwältin Matuszewski an.

Erbrecht

Mithilfe eines Testaments oder Erbvertrags haben Sie die Möglichkeit, zu Lebzeiten eine Regelung für den Todesfall zu treffen. Um sicherzustellen, dass Ihr Wille von den Hinterbliebenen erkannt und umgesetzt werden kann, ist die rechtlich korrekte Gestaltung solcher Dokumente von entscheidender Bedeutung. Falls der letzte Wille nicht oder nicht in der erforderlichen Form dokumentiert ist, tritt die gesetzliche Erbfolge ein – oft mit unerwünschten Folgen. 

Rechtsanwältin Matuszewski berät Sie bei der Gestaltung von Testamenten sowie Erbverträgen und vertritt Sie in Erbauseinandersetzungen sowie bei Streit über den Erbschein oder der Durchsetzung von Erbrechts- oder Pflichtteilsansprüchen.

Haftpflichtrecht der freien Berufe und der Unternehmensleiter

Architekten, Ärzte, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensleiter: sie alle sehen sich dem Risiko ausgesetzt, von ihrem (früheren) Auftraggeber in Anspruch genommen zu werden. Dieses Risiko wird regelmäßig von einem Versicherer übernommen. 

Das Haftpflichtrecht der freien Berufe und Unternehmensleiter hat zahlreiche Anknüpfungspunkte: Zum Vorwurf einer Hauptpflichtverletzung, die unmittelbar den Gegenstand des Vertrags betrifft, kann der Vorhalt einer Nebenpflichtverletzung kommen (Verletzung einer Hinweis- und Aufklärungspflicht). Zu deren Bestimmung und Eingrenzung liegt eine detailreiche Judikatur vor.

Wir arbeiten in diesem Bereich regelmäßig mit den Versicherern der Freiberufler und der Unternehmensleiter zusammen und wehren gegen sie gerichtete unbegründete Ansprüche ab. Sprechen Sie Rechtsanwalt Dr. Heinrich und Rechtsanwalt Dr. Carl an.

Handels- und Gesellschaftsrecht

Die Sozietät Carl Heinrich Knoche & Partner berät und vertritt in diesem Fachgebiet vorwiegend mittelständische und kleinere Unternehmen: Es können interne Prozesse wie die Einstellung oder Kündigung eines Geschäftsführers oder Vorstandsmitglieds betroffen sein. Ebenso sind Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern möglich, oder es können Rechtsbeziehungen nach außen in Frage stehen. Beispielhaft sind hier Abschluss, Begleitung und Beendigung von Kooperations-, Liefer-, Bank- und nicht zuletzt auch Handelsvertreterverträge zu nennen. 

Für Ihre Rechtsfragen aus diesem Bereich stehen Ihnen Rechtsanwalt Dr. Carl und Rechtsanwalt Dr. Heinrich zur Verfügung.

Immobilienrecht, gewerbliches Mietrecht und Maklerrecht

Bei Problemen, die beim Kauf oder Verkauf von unbebauten oder bebauten Grundstücken entstehen können, stehen wir Ihnen ebenso zur Seite wie im gewerblichen Mietrecht und im Maklerrecht.

Selbstverständlich helfen wir Ihnen überdies bei der gerichtlichen Verfolgung oder Abwehr von Ansprüchen. Sprechen Sie Rechtsanwalt Dr. Carl und Rechtsanwalt Dr. Kunde an.

Vergaberecht

Das Vergaberecht ist das Einkaufsrecht der öffentlichen Hand, also alle Vorschriften, die öffentliche Stellen – Bund, Länder und Kommunen sowie ihre privatwirtschaftlichen Unternehmen – beachten müssen, wenn sie Waren, Bauleistungen oder Dienstleistungen am Markt einkaufen. Auch die Empfänger öffentlicher Fördermittel (z. B. Zuwendungen zur Projektförderung) müssen bei der Verwendung dieser Gelder in der Regel das Vergaberecht beachten.

Wir beraten öffentliche Auftraggeber und Fördermittelempfänger bei der Konzeption und Durchführung von Auftragsvergaben, damit die vergaberechtlichen Vorgaben sicher eingehalten werden. Unternehmen unterstützen wir bei der rechtssicheren Erstellung von Angeboten und der Rüge von Vergaberechtsverstößen.

Wenn es einmal Streit gibt, sind wir für Sie da und vertreten Sie als Auftraggeber oder Bieter im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer, in Schadenersatzprozessen und im Falle der Rückforderung von Zuwendungsmitteln.

Sprechen Sie Rechtsanwalt Dr. Kunde an.

Versicherungsrecht

Da nahezu alle Risiken versicherbar sind und viele auch versichert sein sollten, ist das Versicherungsrecht sehr komplex - es reicht von der Lebens- oder Unfallversicherung über die Hausratversicherung bis hin zur Feuer- und Sturmversicherung oder der Berufshaftpflichtversicherung, um nur einige Beispiele zu nennen. Immer mehr an Bedeutung gewinnen dabei nicht zuletzt die Berufsunfähigkeitsversicherung und generell die Krankenversicherung. Unsere Aufgabe im Versicherungsrecht besteht dabei darin, unberechtigte Forderungen zurückzuweisen und berechtigte Ansprüche durchzusetzen. Hierbei vertreten wir sowohl Versicherer als auch Versicherungsnehmer. 

Die Sozietät Carl Heinrich Knoche und Partner hat auch hier große Erfahrung. Ansprechpartner sind Rechtsanwalt Dr. Carl und Rechtsanwalt Dr. Heinrich.

Vertriebsrecht

Das Vertriebsrecht ist das Recht der Versicherungsmakler, der Handelsvertreter, der Versicherungsvermittler, der Franchisenehmer und der Vertragshändler. Dem Vertriebsrecht unterfallen große Vertriebsunternehmer mit Marktmacht ebenso wie rechtlich selbständige, wirtschaftlich aber vom Unternehmer abhängige Vermittler bis hin zum Handelsvertreter im Nebenberuf. 

Entsprechend vielschichtig sind die Rechtsfragen, die sich im Vertriebsrecht stellen, und zu denen wir Unternehmer und Vermittler beraten. Muss eine Auseinandersetzung vor Gericht ausgetragen werden, begleiten wir unsere Mandanten auch dort.

Sprechen Sie Rechtsanwalt Dr. Heinrich an, wenn Sie Rat und Unterstützung benötigen.